Anfrage zur Sterbegeldversicherung

vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Sterbegeldversicherung.

Jetzt ist es endlich soweit!

Um Ihnen ein detailliertes Angebot zukommen zu lassen, benötigen wir Ihre Hilfe.

Bitte füllen Sie die jeweiligen Vordrucke aus und senden diese, gern auch auf elektronischem Weg per E-Mail, an uns zurück.

Zur Wahrung des Geldwäschegesetzes ist es erforderlich, dass wir eine Ausweiskopie bei Abschluss einer Versicherung hinterlegen. Bitte senden sie uns ein Bild (Foto oder Kopie von Vor- und Rückseite) von Ihrem Ausweis zu, gern auch per Handy.

Bitte schicken Sie die Unterlagen an: info@remove-this.bfw-evg.de

oder per Post an:

BFW der EVG

Postfach 11 01 43

60036 Frankfurt am Main

Die Sterbegeldversicherung kann nur in Verbindung mit einer BFW Mitgliedschaft abgeschlossen werden.

Nach unserer Satzung können Mitglieder des BFW der EVG werden:

a)     Gewerkschaftsmitglieder der EVG, unabhängig davon, ob sie noch berufstätig sind oder nicht

b)     Ehepartner oder Lebensgefährten von Mitgliedern der EVG, auch wenn diese Partner selbst nicht Mitglied der EVG sind

c)     wirtschaftlich nicht selbständige Familienangehörige von unseren Gewerkschaftsmitgliedern.

Die Angabe des Geburtsdatums für alle Antragsteller ist unbedingt erforderlich, weil es Grenzen für das Eintrittsalter (15 bis 80 Jahre) gibt.
Dabei ist der Abschluss bis zum Versicherungsbeginn Dezember des Jahres möglich, in welchem der Antragsteller sein 80. Lebensjahr vollendet hat.

Kundeninformationen zur Sterbegeldversicherung