Gruppensterbegeldversicherung

Unsere Empfehlung!

Jetzt private Vorsorge treffen, unser BFW hilft.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Seit vielen Jahren informiert das BFW regelmäßig über ein Thema, das für viele noch ein Tabu ist: die private Vorsorge für den Sterbefall.

Zahlreiche Mitglieder und deren Familienangehörige haben die Sonderkonditionen unseres Gruppenvertrages schon genutzt. Jedes Jahr können durch die Auszahlungen im Sterbefall zumindest die finanziellen Folgen beim Verlust eines Angehörigen gemildert werden.

Denn oftmals reichen auch Ersparnisse nicht aus, um eine Bestattung zu finanzieren. Deshalb: Vorher schon an nachher denken mit unserer privaten Sterbegeldvorsorge im Rahmen des Gruppentarifs mit günstigeren Konditionen.

Für Dich selbst oder auch für Deine Familienangehörigen. Nach unserem Ermessen ist doch gerade eine gegenseitige finanzielle Absicherung für den Todesfall sinnvoll. Schließlich besteht der Vorsorgebedarf bei uns allen.

Mit unserem Angebot kannst Du als BFW Mitglied ebenso wie Deine Familienangehörigen eine Sterbegeldversicherung bis zu 12.500 EURO Versicherungssumme beantragen.

Unser BFW-Angebot für Dich und Deine Familie:
- Niedrige Beiträge
- Überschussbeteiligung
- Eintrittsalter bis 80 Jahre
- Keine Gesundheitsprüfung, dadurch garantierte Aufnahme
- Versicherungssummen bis zu 12.500 Euro • Gestaffelte Leistung bereits im 1. Versicherungsjahr
- Doppeltes Sterbegeld bei Unfalltod (bei Eintrittsaltern bis 74 Jahre)

Mit dem BFW-Sterbegeld sind Deine Angehörigen im Falle Ihres Ablebens zumindest finanziell gut abgesichert.
Rufe uns an unter der Rufnummer 069-7434950.
Das Sterbegeld ist eine Versicherung, die die Aufwendungen der Bestattung eines
Verstorbenen ersetzen soll.

Gesetzliche Krankenversicherung
Bis zum Jahr 2003 gab es ein gesetzlich zugesichertes Sterbegeld, welches die gesetzlichen Krankenkassen an die Hinterbliebenen ihrer Verstorbenen Kassenmitglieder auszahlten.

Damals wurden 525 € beim Tod des Kassenmitgliedes und 262 € beim Tod familienversicherter Angehöriger gezahlt.

Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2004 die Regelung im Gesetz gestrichen.

Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt kein ausgewiesenes Sterbegeld.

Wenn das verstorbene Mitglied in der Rentenversicherung war, wird die Witwenrente oder Witwerrente in den ersten drei Monaten zu 100% gezahlt, danach zu 55% beziehungsweise 60% der Höhe der Rente des verstorbenen Versicherten.

Beamtenversorgung
Ehegatten und Abkömmlinge von Beamten oder Ruhestandsbeamten erhalten nach dem Tod ein Sterbegeld in Höhe des zweifachen der Dienstbezüge, bzw. Ruhegehalts.

Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung zahlt kein Sterbegeld. Der Tod des Privatversicherten ist kein Versicherungsfall im Sinne der PKV.

Gesetzliche Unfallversicherung
Versterben Versicherte an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, erhalten die Hinterbliebenen ein Sterbegeld in Höhe der aktuellen Bezugsgröße des § 64 SGB VII.

Private Unfallversicherung
Sind privat Unfallversicherte durch einen Unfall ums Leben gekommen, wird Sterbegeld gezahlt. Dies entspricht der jeweils im Vertrag festgelegten Versicherungssumme.

Bei Interesse am BFW-Sterbegeld sende uns den ausgefüllten Antrag einfach zurück. Für Fragen stehen wir Dir aber auch gerne jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Krauß
Geschäftsführer des BFW

Um Ihnen ein detailliertes Angebot zukommen zu lassen, benötigen wir ihre Hilfe.

Bitte füllen Sie den jeweiligen Vordruck (mit Rückseite) aus und senden diesen, gern auch auf elektronischem Weg per E-Mail an uns zurück.

Zur Wahrung des Geldwäschegesetzes ist es erforderlich, dass wir eine Ausweiskopie bei Abschluss einer Versicherung hinterlegen.
Ein Bild (Foto oder Kopie mit Vor- und Rückseite) von Ihrem Ausweis, welches Sie dann zu uns senden können reicht aus.

Bitte schicken sie die Unterlagen an: info@remove-this.bfw-evg.de

Oder per Post an:
BFW der EVG
Postfach 11 01 43
60036 Frankfurt am Main

 

Downloads 

 
Anfrage auf Sterbegeldversicherung mit Beitrittserklärung:
Hier können Sie sich die Beitritterklärung der Sterbegeldversicherung herunterladen und ausdrucken.
PDF download Angebotsanforderung mit BFW Beitritt
PDF download Angebotsanforderung für Familienangehörige

Anfrage zur Sterbegeldversicherung für BFW Mitglieder:
Hier können Sie sich den Vordruck zur Sterbegeldversicherung herunterladen und ausdrucken.
PDF download Angebotsanforderung für BFW Mitglieder
PDF download Angebotsanforderung für Familienangehörige

Tariftabelle:
Hier können Sie sich die aktuelle Tariftabelle herunterladen und ausdrucken.
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Kundeninformationen:
Hier können Sie sich die aktuelle Tariftabelle herunterladen und ausdrucken.
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Telefonische Beratung:
Für Fragen zum Versicherungsprodukt stehen wir Ihnen unter folgender Nummer zur Verfügung:(069) 743495-0
info@bfw-evg.de